In Maur wird nicht nur über Asylunterkünfte debattiert, sondern auch, wie darüber abgestimmt werden soll. Der Kern des Konflikts: Die geplante Abstimmung kombiniert zwei Standorte in unterschiedlichen Ortsteilen – Aesch und Ebmatingen – zu einer einzigen Vorlage. Genau das wollen einige Bürger ändern.
Die Vorlage des Gemeinderats
Der Gemeinderat plant eine Haupt- und Variantenabstimmung für Anfang 2026. Die Hauptvariante kostet 4,7 Millionen Franken und umfasst sowohl den Ersatz- und Erweiterungsbau der Asylunterkunft an der Tobelstrasse in Aesch als auch die Renovation und Erweiterung der Container an der Lohwisstrasse in Ebmatingen. Als Alternative steht eine «Light-Variante» für 2,7 Millionen zur Wahl: Ersatz und Erweiterung in Aesch, aber nur Renovation des Bestehenden in Ebmatingen.
Das Problem: Zwei Ortsteile, ein Paket
Kritiker bemängeln, dass beide Standorte in einer einzigen Vorlage zusammengefasst sind. Ortsbürger Peter Leutenegger und Alt-Kantonsrat Alex Gantner haben sich nun mit einem Inserat in der «Maurmer Post» zu Wort gemeldet und fordern eine getrennte Abstimmung.
Argumente für getrennte Abstimmungen
Bürger könnten bei einer getrennten Abstimmung differenziert entscheiden – beispielsweise Ja zu Aesch, Nein zu Ebmatingen oder umgekehrt. Die aktuelle Vorlage zwingt zu einem Pauschalurteil. Die beiden Ortsteile haben zudem unterschiedliche Ausgangslagen: Während in Aesch ein bestehender Standort ersetzt werden soll, geht es in Ebmatingen zusätzlich um eine Erweiterung. Diese unterschiedlichen Situationen rechtfertigen aus Sicht der Kritiker separate Entscheide. Eine getrennte Abstimmung würde ausserdem die Kosten für jeden Standort einzeln ausweisen und könnte so für mehr Klarheit sorgen.
Argumente für die kombinierte Abstimmung
Der Gemeinderat verfolgt eine ganzheitliche Asylstrategie für die gesamte Gemeinde. Eine Aufspaltung würde gemäss ihm diese strategische Planung erschweren. Zudem spart eine einzige Abstimmung Kosten und organisatorischen Aufwand gegenüber zwei separaten Urnengängen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat den Ansatz des Gemeinderats Maur mit einer einzigen Abstimmung gutgeheissen. Der ursprüngliche Beschwerdeführer verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.
Wie weiter?
Die Diskussion dürfte in den kommenden Wochen weitergehen. Ob die Initiative von Leutenegger und Gantner zu einer Änderung der Abstimmungsmodalitäten führt, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die Debatte dreht sich längst nicht mehr nur um die Frage ob, sondern vor allem um das wie der demokratischen Entscheidungsfindung.