Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

BAZL verschiebt Genehmigung des Betriebsreglements 2017 nach Schweizer Bundesverwaltungsgericht Entscheid

31.12.2021

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 07.09.2021 entschieden, dass die Teilgenehmigung des BR 2014 und damit des BR 2017 teilweise rechtswidrig ist. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden wurden nicht korrekt abgebildet und müssen neu festgesetzt werden.

Flughafen Zürich: Nachtverkehr muss überarbeitet werden – Bundesverwaltungsgericht 15.09.2021

Gewisse Beschwerdebegehren, die eine weitergehende Anpassung von An- und Abflugrouten verlangten, verweist es zudem als Lärmklagen in ein separates vom BAZL noch zu eröffnendes Verfahren bzw. ins hängige Verfahren um Genehmigung des Betriebsreglements 2017.

Im neuen Betriebsreglements 2017 sind insbesondere die neuen Südstarts geradeaus enthalten. Nach Genehmigung durch das Bazl geht das juristische Hick-Hack bis vor Bundesgericht erst richtig los. Mit einem entgültigen Entscheid ist nicht vor 2025 zu rechnen.

Einige Fragen und Antworten.

Wird das Bazl nach dem Bundesverwaltungsgerichts- Entscheid beim Betriebsreglement 2017 (BR 2017) nun grössere Änderungen vornehmen?

Nein, die Änderungen werden nur kosmetischer Natur sein. Sie ändern insbesondere an den neu beantragten Südstarts geradeaus, überhaupt nichts.

Was können die Juristen für den Süden noch herausholen?

Sie können insbesondere erreichen, dass die Südstarts geradeaus wie im BR 2017 beantragt, wirklich nur bei Bise erfolgen. Wenn man jedoch die bisherige Einhaltung der Nachtruhe ansieht, besteht nicht viel Grund für all zu grossen Optimismus. Bei den restlichen Punkten handelt es sich leider mehr oder weiniger nur um Brosamen. Trotzdem ist die Summe dieser wichtig.

Werden die Südstarts aufgehoben, wenn der Staatsvertrag mit Deutschland vielleicht doch einmal unterzeichnet wird?

Nein, die Südstarts werden bleiben, wie auch die Südanflüge. Die Juristen können aber mit der Zusicherung auf Bise bewirken, dass die Südstarts geradeaus nicht einfach plötzlich auf die ganze Betriebszeit verteilt werden und regelmässig erfolgen. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn nach dem BR 2017 spätestens mit den anstehenden Pistenverlängerungen im 2030, ein neues Betriebsreglement beantragt wird. Der Flughafen Zürich wird mit Sicherheit eine Erweiterung der Südstarts darin fordern. Die Einsprache gegen die Südstarts geradeaus hat deshalb besonders auch vorsorglichen Charakter.

Soll der Schneiser jetzt schon kapitulieren?

Nein, weil das Bundesgericht bei seinem Entscheid auch die öffentliche Meinung würdigen wird. Erfahrungsgemäss ist da aber leider nicht all zu viel davon zu erwarten. Es prüft nur, ob die Entscheide der Politik und der Antrag des Flughafens Zürich gesetzeskonform sind. Bleibt Ermessensspielraum, fiel dieser bisher immer ausschliesslich zugunsten des Flughafens Zürich und nicht der betroffenen Bevölkerung aus. Eine Abweichung von diesem Verhalten ist nicht zu erwarten.

Soll der Schneiser seine Mitgliedschaft beim VFSN behalten?

Ja, denn der VFSN muss schliesslich seine juristischen Einsprachen zugunsten der betroffenen Bevölkerung im Süden des Flughafens auch irgendwie finanzieren können. Dazu braucht er hauptsächlich die Mitgliederbeiträge. Daneben wird aber auch viel Arbeit auf freiwilliger Basis und gratis nur schon zur Information der Mitglieder geleistet.