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Beinahe-Kollision beim Flughafen Zürich: Fluglotse verurteilt

watson 28.03.2019

Das Bezirksgericht Bülach hat am Donnerstag einen Skyguide-Fluglotsen wegen einer Beinahe-Kollision am Flughafen Zürich verurteilt. Der 48-Jährige erhielt wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs eine bedingte Geldstrafe.

Das Gericht verurteilte den Schweizer zu 90 Tagessätzen zu je 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Fluglotse den Flugverkehr nicht genügend im Auge behalten und koordiniert hat.

Das könne nicht mehr als leichte Unvorsichtigkeit bezeichnet werden. «Das war ein nicht nachvollziehbares Fehlverhalten.» Nach Ansicht des Gerichts hätte der Lotse die drohende Gefährdung voraussehen müssen. Er habe ein unnötiges Risiko geschaffen.

Mit der bedingten Geldstrafe blieb das Bezirksgericht Bülach aber deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert hatte.

Verfahren dauerte zu lange

Hauptgrund für das milder ausgefallene Urteil ist vor allem die lange Verfahrensdauer: Seit der Beinahe-Kollision sind bereits mehr als 6.5 Jahre vergangen. «Diese Verfahrensdauer steht in keinem Verhältnis zur Tat», rügte der Richter die Staatsanwaltschaft. Jemanden so lange auf ein Urteil warten zu lassen, sei ein gravierender Eingriff in das Leben eines Beschuldigten.

Die Beinahe-Kollision passierte am 22. August 2012, als sich ein Sportflugzeug und eine mit drei Crewmitgliedern und 15 Passagieren besetzte Saab 2000 der Darwin Airlines am Flughafen Zürich gefährlich nahe kamen. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab. Der Pilot sah durchs Cockpitfenster, wie die Sportmaschine direkt auf seine Maschine zusteuerte.

Der Lotse argumentierte, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.

Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere». Er entschied sich deshalb, den Vorfall zu melden, was das Verfahren auslöste.

Skyguide fürchtet um die Fehlerkultur

Die Flugsicherung Skyguide kritisiert seit längerem, dass Mitarbeitende angeklagt werden, selbst wenn bei einem Vorfall niemand verletzt wurde. Dies schade der Fehlerkultur und führe dazu, dass Beobachtungen nicht mehr gemeldet würden. So verliere Skyguide die Chance, Abläufe sicherer zu machen.

Der nun verurteilte Lotse arbeitet nach wie vor bei Skyguide. Das Unternehmen steht hinter ihren Mitarbeitenden, selbst wenn diese wegen Fehlern bei der Arbeit vor Gericht landen. Gegenwärtig sind gleich drei solche Fälle an Schweizer Gerichten hängig. Keiner ist bis jetzt rechtskräftig, auch der aktuelle nicht. Er kann noch ans Ober- und dann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)