Bern, 11.08.2021 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der Objektblätter für den Flughafen Zürich, das Flugfeld Reichenbach (BE) und den Heliport Holziken (AG) genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.
Für den Flughafen Zürich musste das bestehende Objektblatt aus dem Jahr 2017 wegen neuer in Kraft gesetzter Grundlagen angepasst werden. Die Anpassungen betreffen den Sicherheitszonenplan des Flughafens (Gebiet mit Hindernisbegrenzung) und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen, die vom Flughafen für Bauten beansprucht werden. Die Anpassungen stehen auch im Zusammenhang mit dem Rückzug des Militärs vom Waffenplatz Kloten-Bülach und der damit verbundenen ökologischen Aufwertung.
Beim Flugfeld Reichenbach (BE) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.
Auf dem Heliport Holziken (AG) ist für den Bau eines neuen Hangars und Helikopterstandplatzes die Erweiterung des Flugplatzperimeters vorgesehen. Ausserdem wurde das Gebiet für Lärmbelastung neu definiert. Künftig entfallen Schwebeflüge zwischen den beiden Standplätzen, was die Lärmsituation im Nahbereich des Heliports sowie die Sicherheit verbessert.
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).
Erarbeitung der SIL-Objektblätter
Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.
Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.