Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Der Fluglärm-Zwist ist ein ewiges Thema am Hochrhein

Südkurier 28.04.2021 – Waldshut-Tiengen

Redaktionsgeflüster: Obwohl derzeit nicht viel geflogen wird, gibt es trotzdem noch Uneinigkeit über die Flüge von Zürich-Kloten über deutsches Gebiet. Eine Kolumne von Werner Huff.

,,Wenn die Pandemie es will, ist es auch am Himmel still”, kalauerte jemand über die Folgen von Covid-19 für den Flugverkehr. Zu spüren bei uns unter den Ein- und Abflugschneisen von Zürich. Der Airport verzeichnet zurzeit bis zu 75 Prozent weniger Flugbewegungen als üblich. Für Fluglärmgeplagte vermutlich die einzige angenehme Seite des Virus. Doch auch sie werden wohl langsam ungeduldig, wieder in den Urlaub fliegen zu können.

Die Ruhe am Himmel könnte fast vergessen lassen, dass die Fluglärm- Kontroverse seit fast vier Jahrzehnten schwelt. Im September 2012 schien eine Lösung gefunden zu sein, als Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und die Berner Bundesrätin Leuthard den von ihnen ausgehandelten Fluglärm-Staatsvertrag unterzeichneten. Doch der liegt bis heute auf Eis, weil die von den Grünen geführte Landesregierung und die Landes-CDU die Ratifizierung des Staatsvertrags ausbremsten.

Der Grund: Der Vertrag reduziere zwar die abendlichen Anflüge über Südbaden um etwa 20.000, doch dieser Vorteil werde durch zusätzliche Zumutungen im Kleingedruckten zunichte gemacht. Details müssten nachgebessert werden. Nunmehr sollen die betroffenen Landkreise den Konflikt durch eine Mediation beilegen, die 2019 mit ersten Hintergrundgesprächen begonnen wurde. Doch dann kam Covid-19 und stoppte alles. Ob der Mediationsprozess demnächst wieder aufgenommen werden kann, hängt von der Zustimmung der Schweiz ab, sich darauf einzulassen.

Wenn sie auf ihrem Kleingedruckten beharrt, wird aus dem Staatsvertrag wohl nichts werden. Wie umgekehrt beim 2002 ausgehandelten ersten Staatsvertrag. Der wurde im Bundestag angenommen, von der Schweiz jedoch abgelehnt. Worauf Deutschland 2005 eine Durchführungsverordnung in Kraft setzte. Sie beschränkt – von gewissen Ausnahmen abgesehen – bis heute den Zürcher Flugverkehr dergestalt, dass Anflüge über deutschem Gebiet werktags nur zwischen 7 und 21 Uhr erfolgen dürfen, an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.