Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Der Fluglärmstreit soll beigelegt werden

NZZ 26.5.2018

In einer Mediation soll der Streit um den Fluglärm beendet werden. Das schlägt der Landrat von Waldshut vor. Die Schweiz reagiert kühl.

Zwei Staatsverträge handelten die Verkehrsminister Deutschlands und der Schweiz aus; sie sollten die An- und Abflüge des Flughafens Zürich regeln. Beide scheiterten aber am Widerstand der Parlamente. Weil keine Einigung zustande kam, erliess Deutschland 2003 eine Verordnung. Sie besagt, dass der Flughafen werktags zwischen 21 und 7 Uhr und an den Wochenenden zwischen 20 und 9 Uhr nicht über süddeutschem Gebiet, von Norden her, angeflogen werden darf. Vor allem die Grenzgemeinde Hohentengen soll damit vor Fluglärm geschützt werden.

Die Verordnung gilt noch immer. Nun nimmt Martin Kistler, parteiloser Landrat von Waldshut, aber einen neuen Anlauf. Der höchste Politiker der süddeutschen Grenzregion betont im Gespräch mit der «NZZ am Sonntag»: «Wir wollen eine einvernehmliche Lösung mit der Schweiz.» Der Fluglärmstreit schwele nun schon seit dreissig Jahren; es sei an der Zeit, ihn zu beenden.

Landrat Kistler regt an, dass ein dritter Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelt werde. Dazu könnte ein Mediationsverfahren eingeleitet werden. «Geführt würde es von je einer Persönlichkeit aus der Schweiz und aus Deutschland. Die Zahl der Beteiligten sollte begrenzt werden, damit man in den Gesprächen vorankommt», sagt Kistler.

Der Landrat hält zudem fest, dass die Gespräche nur Erfolg hätten, wenn beide Seiten in den Verhandlungen aufeinander zugingen und dabei auch bereit seien, von ihren Maximalforderungen abzurücken. «Für mich ist es ein denkbarer Ansatz, die deutschen Sperrzeiten auszuweiten. Wenn die Sperrzeiten wirklich Ruhe bedeuten, wird die Bevölkerung in unserer Region auch eher bereit sein, die Belastungen tagsüber zu tragen», erklärt Kistler. Der Landkreis Waldshut sei bereit, Lasten mitzutragen. Ein grenzenloses Wachstum des Flughafens Zürich auf dem Buckel des süddeutschen Landkreises dürfe es aber nicht geben.

Wie sind die Reaktionen auf Schweizer Seite auf den überraschenden Vorstoss? Könnte bald ein neues Mediationsverfahren zur Beilegung des Fluglärmstreits initiiert werden? Wohlwollen zeigt Andreas Schmid, der Verwaltungsratspräsident des Flughafens Zürich. «Der Flughafen Zürich sperrt sich nicht gegen eine solche Initiative aus Süddeutschland. Wir würden uns der Diskussion im Rahmen eines Mediationsverfahrens stellen, denn es braucht neue Lösungen», sagt Schmid. Wie die Uneinigkeit beigelegt werden könnte, darüber mag er hingegen noch nicht sprechen. «Es ergibt keinen Sinn, neue Ideen zu vertiefen, bevor sie mit der deutschen Seite besprochen sind.»

Deutlich kühler reagiert das Departement von Verkehrsministerin Doris Leuthard. «Der Staatsvertrag zum Flugverkehr wurde von der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Nachverhandlungen sind für die Schweiz daher ausgeschlossen», meint Mediensprecherin Annetta Bundi. Sie bezieht sich auf das Dokument, das Bundesrätin Leuthard und der damalige deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer 2012 unterzeichneten – und das dann in Deutschland auf Eis gelegt wurde. Bundi fügt an, die Schweiz könne mit dem Status quo leben, auch wenn der Staatsvertrag mehr Rechtssicherheit brächte.

Die involvierten Schweizer Stellen sind derzeit nicht gut auf das deutsche Verkehrsministerium zu sprechen. Es blockiert ein neues Betriebsreglement für den Flughafen Zürich. Das Reglement dient der Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens Zürich. Damit soll die Sicherheit erhöht werden. Das veränderte Regime würde für deutsche Gebiete keine Mehrbelastung bedeuten. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh ist ungehalten über die deutsche Verweigerungshaltung und findet, dass ein Mediationsverfahren keinen Sinn ergebe, wenn Deutschland in der Frage des Betriebsreglements stur bleibe (s. Interview unten).

In der langen Geschichte des Fluglärmstreits gab es schon einmal ein Mediationsverfahren. Es wurde 2003 vom damaligen Verkehrsminister Moritz Leuenberger gestartet – und 2004 ergebnislos abgebrochen. Leuenberger war tief enttäuscht und warf den Mediatoren nach dem Scheitern perfiderweise vor, dass sie sich nicht ausreichend auf die Gespräche vorbereitet hätten.

Später versuchte die Schweiz, mehrere grenzüberschreitende Dossiers miteinander zu verknüpfen – auch das gelang nicht. Einer Paketlösung erteilt Landrat Kistler auch jetzt eine Absage: «Von sogenannten Kopplungsgeschäften zwischen der Schweiz und Deutschland halte ich wenig. Jedes Thema, das die beiden Grenzregionen betrifft, muss gesondert behandelt werden.»

Zweifel am Kooperationswillen der Deutschen

Deutschland soll endlich dem Betriebsreglement des Flughafens Zürich zustimmen, dann könne man über eine Mediation reden, findet Carmen Walker Späh.

Carmen Walker Späh (fdp.) ist seit 2015 Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich. Die Belange des Flughafens Zürich gehören in ihre Zuständigkeit. (Bild: pd)

Carmen Walker Späh (fdp.) ist seit 2015 Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich. Die Belange des Flughafens Zürich gehören in ihre Zuständigkeit. (Bild: pd)

Der Waldshuter Landrat Martin Kistler schlägt ein Mediationsverfahren zur Beilegung des Fluglärmstreits vor. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Carmen Walker Späh: Bevor über ein neues Mediationsverfahren nachgedacht wird, muss Deutschland endlich dem Betriebsreglement 2014 zustimmen. Diese Zustimmung ist dringend nötig, um die An- und Abflugrouten zu entflechten und damit die Sicherheit zu erhöhen. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass Deutschland mit vorgeschobenen Lärmargumenten wichtige Sicherheitsverbesserungen blockiert.

Der Landrat hat im Gegenteil angekündigt, dass er sogar gegen die Teilgenehmigung des neuen Betriebsreglements rechtliche Schritte einleiten könnte.

Der Flughafen Zürich ist eine von beiden Regionen genutzte Verkehrsinfrastruktur in einem grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum. Die Schweiz ist für Baden-Württemberg der wichtigste Handelspartner im Import und grösster Direktinvestor; jeder sechste Erwerbstätige aus dem Landkreis Waldshut arbeitet in der Schweiz – und jeder achte Passagier des Flughafens Zürich wohnt in Deutschland. Vor diesem Hintergrund Rechtsmittel zu ergreifen, wäre ein äusserst unfreundlicher Akt, zumal selbst das zuständige deutsche Umweltfachamt der Entflechtung der Flugrouten zugestimmt hat.

Sie setzen die Prioritäten anders als der deutsche Landkreis.

Süddeutschland profitiert stark vom Flughafen Zürich, aber 94 Prozent der Fluglärmbetroffenen rund um den Flughafen Zürich wohnen im Kanton Zürich, gerade einmal 0,2 Prozent in Deutschland. Das sind die Fakten. Mit Deutschland Verhandlungen zu führen, ist allerdings eine Angelegenheit des Bundes. Aus meiner Sicht ergibt eine neue Mediation erst Sinn, wenn sich Deutschland endlich zur gemeinsam genutzten Verkehrsinfrastruktur bekennt und in der Frage des sicherheitsrelevanten Betriebsreglements seinen Kooperationswillen unter Beweis stellt.

Interview: Francesco Benini