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«Die Entschädigungen der Swiss sind mies»

20min 4.08.2019 – Fluggast-Rechte

Schweizer Passagiere haben das Nachsehen. Wollen sie bei Verspätungen oder Annullierungen entschädigt werden, brauchen sie Hilfe aus dem Ausland.

Passagiere des Edelweiss-Flug von Vancouver nach Zürich vom Freitag mussten ihre Ferien unfreiwillig verlängern. Ihr Rückflug wurde annulliert. Geht es nach dem Willen der Edelweiss und der Swiss, können Passagiere in solchen Fällen nur mit Entschädigungen rechnen, wenn sich die Airline freiwillig dafür entscheidet.

Eine EU-Verordnung sieht in einem solchen Fall eigentlich eine Entschädigung von umgerechnet 660 Franken vor. Diese wurde von der Schweiz übernommen – doch die Swiss und die Edelweiss setzen sie nicht um. Das berichtet die «NZZ am Sonntag». Sie berufen sich auf erstinstanzliche Urteile aus Basel und Bülach. Die Gerichte kamen zum Schluss, dass die Verordnung nicht auf Flüge ausserhalb der EU anwendbar sei. Zudem seien Verspätungen zum Zeitpunkt der Übernahme der Verordnung nicht mitgemeint gewesen.

«Dieses Verhalten ist unglaublich»

Die Swiss und ihre Schwester-Airline Edelweiss wollen Entschädigungen nur für annullierte Flüge innerhalb der EU bezahlen. Damit sind ihre Kunden so schlecht gestellt wie kaum jemand. Wer mit der Lufthansa von Zürich nach Berlin fliegt und dabei eine Verspätung von mehr als drei Stunden erleidet, bekommt eine Entschädigung. Wer mit der Swiss das gleiche erlebt, schaut in die Röhre. Die Swiss bestätigt, dass Passagiere ihrer Ansicht nach keine Entschädigungen zustehen (siehe Box). Es gibt einen komplizierten Ausweg. Schweizer Passagiere können die Airlines bei verspäteten Flügen in die EU vor ein Zivilgericht im entsprechenden Land ziehen.

Babette Sigg, die Präsidentin des Konsumentenforum, sagt: «Dieses Verhalten der Swiss ist mies und unglaublich». Dass die Swiss behaupte, die Urteile des Europäischen Gerichtshof gelten nicht und sich hinter «zweifelhaften Urteilen» zweier Bezirksgerichte verstecke, sei «sehr problematisch.» Die Swiss müsse ihr Verhalten dringend ändern: «Gegenüber Schweizer Fluggästen ist das ein Hohn.»

«Der Anständige ist der Dumme»

Passagieren rate sie, sich mit Nachdruck für Entschädigungen einzusetzen. «Wer anständig ist und nicht reagiert, ist der Dumme», sagt Sigg. «Wer auf den Putz haut und sich dieses Verhalten nicht bieten lässt, hat Chancen auf eine Entschädigung, das stellen wir immer wieder fest.»

Neben der Klage im EU-Ausland können sich Passagiere bei annullierten Flügen in Drittstaaten beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) melden. Denn das Bazl ist der Meinung, dass Verordnung auch für annullierte Flüge in Drittstaaten gilt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Wer sich beim Bazl meldet, hat Chancen auf eine Entschädigung, weil das Amt den Airlines eine Busse aufbrummen kann. Das wollten diese meist vermeiden und bezahlten Kunden lieber vorher aus.

Entscheidet Bundesgericht?

Babette Sigg sagt, die heutige Regelung sei konsumentenfeindlich. «Es ist ein Ausnehmen der Konsumenten, wenn die Leistung nicht erbracht wird, aber Entschädigungen verweigert werden.»

Philipp Strässle, der Schweizer Chef bei Airhelp, sagt: «Die Swiss und Edelweiss sträuben sich sehr konsequent gegen Entschädigungszahlungen.» Er sei aber zuversichtlich, dass sich der Knoten löse. «Wir haben derzeit fünf Fälle vor Schweizer Gerichten. Mindestens einer von ihnen wird es vors Bundesgericht schaffen», ist Strässle überzeugt.

Bei Flügen in die EU sei sein Portal sehr erfolgreich, wenn es um das Erstreiten von Entschädigungen gehe. «Fast jedes Gericht in einem EU-Land gibt uns recht». Auch bei Flügen nach Brasilien oder Kanada stünden die Chancen auf Entschädigungen nach dem lokalen Recht gut. Schwierig sei es bei Flügen in die USA.

Hilft das Rahmenabkommen?

Die Lufthansa-Töchter Swiss und Edelweiss seien nicht die einzigen, die sich drückten. «Auch Helvetic ist nicht besser», sagt Strässle. Easyjet hingegen müsse er ein Kränzchen winden – auch wenn es einige Gerichtsfälle gebraucht habe. Besserung für Schweizer Fluggäste könnte die Politik bringen. Werde das Rahmenabkommen mit der EU unterschrieben, könne es sein, dass die Frage in diesem Zusammenhang explizit geregelt wird.

Andererseits stellte der Bundesrat in der Antwort auf eine Motion von FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler eine Verbesserung in Aussicht. Heute sei es so, dass einige Schweizer Gerichte der europäischen Rechtssprechung folgten und andere nicht. Schweizer Flugpassagiere könnten deshalb schlechter gestellt sein als solche aus der EU. Die EU plane aber eine Revision der Verordnung, mit der die unterschiedlichen Anwendungen weitestgehend beseitigt würden.

So argumentiert die Swiss

Wenn ein Schweizer Kunde bei einem mehr als drei Stunden verspäteten Flug in einem Mitgliedsstaat der EU klage, gelte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof, sagt Swiss-Sprecher Stefan Vasic. «Bei langen Verspätungen sprechen Gerichte in der EU Ausgleichsleistungen zu.» Eine Klage vor einem Schweizer Zivilgericht hingegen bringt wenig.In der Schweiz gelte diese Rechtssprechung nicht, so Vasic. «Im Gegenteil: Das Bezirksgericht Bülach hat das entsprechende Urteil als Verstoss gegen die Gewaltenteilung abgelehnt. Die Swiss anerkennt diese Argumentation.» Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bei Abflügen ab Schweizer Flughäfen bestehe demnach kein Anspruch auf Entschädigungen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2009 im sogenannten «Sturgeon»-Urteil entschieden, dass bei Verspätungen ab drei Stunden Ausgleichszahlungen getätigt werden müssen – es sei denn, es liegen aussergewöhnliche Umstände vor.