Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

EU-Gericht lässt Schweiz abblitzen

20min 07.03.2013

Der EU-Gerichtshof in Luxemburg weist die Schweizer Beschwerde gegen ein Nachtflugverbot in Deutschland aus dem Jahr 2003 ab. Auf den Staatsvertrag hat der Entscheid keine Auswirkungen.

Die Schweiz ist mit ihrer Flugverkehrs-Beschwerde bei der EU definitiv abgeblitzt: Der EU-Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in letzter Instanz ihre Beschwerde gegen die deutsche Verordnung aus dem Jahr 2003 ab. Auf den Staatsvertrag hat dies keine Auswirkung.

Gemäss EuGH-Entscheid verstossen die Verbote und Beschränkungen für Flüge über Süddeutschland nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

In einer Mitteilung zum Urteil hält der Gerichtshof fest, die deutschen Massnahmen implizierten «kein Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums», sondern bedingten bloss eine Änderung der An- und Abflugrouten zum und vom Flughafen Zürich

Wie bereits die Vorinstanz ist der EuGH der Ansicht, bei der Prüfung der deutschen Massnahmen sei es nicht erforderlich gewesen, «die Rechte des Betreibers und der Anwohner des Flughafens Zürich zu berücksichtigen», so die Mitteilung.

Nachtflugverbot seit zehn Jahren

Die Verordnung gilt bereits seit zehn Jahren: 2003 war sie einseitig von Deutschland in Kraft gesetzt worden. Sie verbietet das Überfliegen Süddeutschlands in geringer Höhe an Wochentagen zwischen 21 und 07 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 09 Uhr.

Während der Sperrzeiten kann der Flughafen Zürich also nicht von Norden und Nordwesten über Süddeutschland angeflogen werden. Und auch die Starts können dann nicht nach Norden erfolgen. Die Maschinen müssen andere Routen wählen, damit sie auf deutschem Gebiet die erforderliche Mindesthöhe haben.

Gerade diese alternativen Flugrouten, die teils über dicht besiedeltes Schweizer Gebiet führen, sorgen bei der betroffenen Bevölkerung für Ärger: Sie hat in den Randstunden mehr Fluglärm zu ertragen.

Eine Fluglärmanalyse zum Flughafen Zürich aus dem Jahr 2009, die von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegeben worden war, kam zwar zum Ergebnis, dass in Süddeutschland der Fluglärm-Grenzwert nicht überschritten werde. Diese Analyse spielte aber für den EuGH keine Rolle: Die Klage bezog sich einzig auf Rechtsfragen.

Bei allen Instanzen unterlegen

Gegen die Verordnung von 2003 legte die Schweiz bei der EU-Kommission erfolglos Beschwerde ein. Auch der Weiterzug des abschlägigen Kommissionsentscheids an das Europäische Gericht hatte keine Chance. Und am Donnerstag nun entschied auch die zweite und oberste Instanz, der EuGH, gegen die Schweiz.

Das Verdikt des EuGH bezieht sich ausschliesslich auf die Verordnung von 2003, nicht aber auf spätere Regelungen. Sie hat deshalb keine Auswirkungen auf den Fluglärmstaatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, wie der Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) zur SDA sagte.

Der Vertrag wurde am Donnerstag vom Ständerat – wenn auch widerwillig – ratifiziert. Unter Dach ist er allerdings noch nicht. Vor allem aus Baden-Württemberg kommt heftige Kritik.

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat das Vertragswerk deshalb vorderhand auf Eis gelegt. Die deutsche Forderung nach Nachverhandlungen lehnt die Schweiz zwar ab, Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) erklärte sich aber bereit, noch offene Fragen zu klären.

(sda)