Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung: Schweiz nimmt an Vertragsparteienkonferenz der Espoo-Konvention teil

UVEK

Bern, 04.12.2020 – Die Schweiz nimmt an der 8. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) teil. Die Konferenz findet in virtueller Form vom 8. bis 11. Dezember 2020 statt. Am 4. Dezember 2020 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation genehmigt.

Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Umweltauswirkungen von Vorhaben auf benachbarte Länder zu prüfen. Zudem stellt sie sicher, dass die betroffenen Nachbarländer über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen eines Projektes informiert und dazu angehört werden.

An der Konferenz wird die Schweiz mit den anderen Vertragsparteien den Bericht zur Umsetzung der Konvention in der vergangenen Periode (2017-2020) genehmigen und das Arbeitsprogramm für 2021-2023 beschliessen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Arbeitsprogramms ist die Fortsetzung des Kapazitätsaufbaus in Zentralasien, dies namentlich vor dem Hintergrund der Umsetzung der von der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) verabschiedeten Resolution über nachhaltige Infrastrukturen. Dieses Anliegen wird von der Schweiz aktiv unterstützt.

Anlässlich der Konferenz sollen den Vertragsparteien ausserdem Leitlinien zur Anwendung der Konvention im Falle von Verlängerungen der Betriebsdauer von Kernkraftwerken zur Genehmigung unterbreitet werden. In diesem Punkt vertritt die Schweiz den Standpunkt, dass sich die Vertragsparteien gegenseitig informieren und auf diese Weise Transparenz über den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken schaffen müssen. Die Schweiz wird eine Entscheidung unterstützen, die mit ihrer nationalen Gesetzgebung vereinbar ist.

Kommentar

In der Medienmitteilung des Bundes wird bei der UVP nach Espoo-Konvention nicht auf die Luftfahrt eingegangen. Das hat seine guten Gründe.

Im Fluglärmstreit um Zürich-Kloten gerät jetzt die Schweiz unter Druck

Südkurier vom 2. Feb 2020

Schweiz lehnt UVP nach der ESPOO-Konvention ab

Derweil droht Bern und Stuttgart Ungemach aus einer ganz anderen Richtung. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Pistensystems am Flughafen Zürich und der angestrebten Änderung des Betriebsreglements wäre die Schweiz verpflichtet, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) laut ESPOO-Konvention zu erstellen. Damit könnten die Auswirkungen der Maßnahmen für Deutschland transparent werden. Doch dazu ist es bislang nicht gekommen. Denn Bern lehnt dieses Vorgehen strikt ab, während sich Stuttgart und Berlin den Schwarzen Peter gegenseitig zuschoben, von Bern eine UVP einzufordern.

Der Streit ist auf internationaler Ebene angekommen

Jetzt könnte sich der Nebel lichten. So beschäftigt sich seit vielen Monaten die UNECE mit dem pikanten Fall. Die Organisation der UN mit Sitz in Genf hat die Aufgabe, über die Einhaltung der ESPOO-Konvention durch die Vertragsstaaten zu wachen. Die UNECE wurde von der Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung am Hochrhein angerufen. Nicht zuletzt, weil die Einflugschneise über einem Gebiet an der Schweizer Grenze liegt, das für ein unterirdisches Atommülllager mit oberirdischer Verpackungsanlage für hochgradig strahlenden Atommüll in Frage kommt. Dass sich die UNECE dafür ernsthaft interessiert, darauf deutet schon der umfangreiche Schriftwechsel hin. Aus einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums an die UNECE, die dem SÜDKURIER vorliegt, geht hervor, dass man in Berlin erhebliche Auswirkungen durch die künftigen An- und Abflüge in Zürich für möglich hält.