Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Jetzt gehts um die Bise

TA 28.08.2018

In die Südanflug-Diskussion kommt Bewegung: Ab Montag läuft die Einsprachefrist für das neue Betriebsreglement.

Am Himmel über Zürich kommt es zu Neuerungen, hörbaren Neuerungen – besonders im Westen und Süden. Denn bei Bise werden die Flugzeuge ab Zürich künftig geradeaus in Richtung Süden starten. Starts in Richtung Westen werden schon um 6.30 Uhr statt wie bisher um 7 Uhr üblich sein.

Und auch von 21 bis 22 Uhr wird der Westen an manchen Tagen noch Startlärm zu ertragen haben: Dann nämlich, wenn die Flugzeuge von Süden her landen –normalerweise wird um diese Uhrzeit von Osten her gelandet, dann sind Starts Richtung Westen unmöglich.

Änderungen sollen Sicherheit verbessern

Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Betriebsreglement. Dieses liegt ab Montag, 3. September öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft bis am 2. Oktober. Bis das neue Flugregime in Betrieb ist, dürfte es aber noch dauern. Es ist mit zahlreichen Einsprachen zu rechnen. Letzten Endes wird wohl das Bundesgericht entscheiden. Die Änderungen sollen unter anderem die Sicherheit verbessern. 2012 hatte eine Sicherheitsüberprüfung gezeigt, dass Kreuzungspunkte in der Luft und am Boden ein Betriebsrisiko darstellen.

Nicht im neuen Reglement enthalten sind Südstarts geradeaus bei Nebel. Grundsätzlich wären sie erlaubt, der Flughafen verzichtet aber darauf. Gegen die Südstarts bei Nebel hatte sich auch der Zürcher Regierungsrat ausgesprochen; er zweifelt daran, dass diese mehr Sicherheit und weniger Verspätungen bringen würden.

Nachtlärm neu berechnet

Ebenfalls öffentlich aufgelegt werden neue Lärmberechnungen des Flughafens für die Nachtstunden von 22 bis 24 Uhr. Grund für die Neuberechnung ist eine Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), mit der das Bazl im Juli die Zahl der Landungen nach 21 Uhr und die Zahl der Starts nach 22.20 Uhr auf dem heutigen Stand eingefroren hat, um die nächtliche Lärmbelastung zu senken und die Zahl der verspäteten Abflüge zu reduzieren.

Der Flughafen sah in der Verordnung eine Beschränkung seiner Entwicklungsmöglichkeiten. Er muss nun nachweisen, dass er das Ziel, die Bevölkerung vor nächtlichem Lärm zu schützen und die Grenzwerte einzuhalten, mit anderen Massnahmen erreichen kann. Der Flughafen setzt unter anderem auf neue Lärmgebühren für Starts nach 23 Uhr. Zudem soll das neue Reglement einen stabileren, weniger verspätungsanfälligen Betrieb ermöglichen.