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Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2018 liegt öffentlich auf

Regierungsrat 14.12.2018 – Medienmitteilung

Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2018 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Diese findet vom 14. Dezember 2018 bis 12. April 2019 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, wird der Richtplan in der Regel in jährlichen Teilrevisionen überprüft und nachgeführt. Die kürzeren Verfahren erleichtern sowohl die Mitwirkung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und der Bevölkerung als auch die Behandlung der Richtplanvorlagen im Kantonsrat.

Drei wesentliche Anpassungen

Die Teilrevision 2018 beinhaltet im Wesentlichen drei Anpassungen in den Kapiteln «Verkehr» und «Öffentliche Bauten und Anlagen». Für den Flugplatz Dübendorf wird in Erfüllung einer Motion des Kantonsrats die Piste in verkürzter Form wieder in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Die zweite Anpassung betrifft die Regelung der Nachfolgenutzung auf dem heutigen Kinderspital-Areal in Zürich-Hottingen. Als Hauptnutzung wird das Zentrum für Zahnmedizin festgelegt. Das Areal soll dem Kanton damit weiterhin als Klinik-, Ausbildungs- und Forschungsstandort dienen. Schliesslich wird eine Gebietsplanung zur langfristigen Entwicklung des Kantonsspitals Winterthur in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Da ein erhöhter räumlicher Abstimmungsbedarf vorliegt, wird auf Basis von Testplanungsergebnissen ein Masterplan erarbeitet. Der Richtplan setzt die dafür notwendigen Grundsätze und Eckwerte fest.

Weiteres Vorgehen

Die Teilrevision wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich Interessierte vom 14. Dezember 2018 bis 12. April 2019 im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Die Einwendungen werden ausgewertet und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)