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Kantonsrat lehnt Änderung des Zürcher Fluglärm-Indexes (ZFI) ab

22.11.2021

Bürgerliche Kantonsräte wollten am Zürcher Fluglärm-Index ZFI zugunsten des Flughafens und auf Kosten der Bevölkerung herumschrauben, erlitten aber nach 3 Jahren schliesslich eine Schlappe. Das Postulat wurde vom Kantonsrat als erledigt abgeschrieben.

Ausgangslage

Bürgerliche Kantonsräte wollen Fluglärm-Index neu definieren

AZ 17.09.2018

Am Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) soll geschräubelt werden, damit sich sowohl der Flughafen als auch die Gemeinden moderat entwickeln könnten. Dies verlangt die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat. Sie hat ein Postulat am Montag mit 97 zu 70 Stimmen überwiesen.

Dies sieht die Regierung ebenfalls so: Es könne nicht sein, “dass wir wegen einer erwünschten Entwicklung in der Region über den ZFI den Flughafen in seinem Handlungsspielraum abwürgen”, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP). Es sei an der Zeit, über den Inhalt des ZFI nachzudenken.

Antrag des Regierungsrates vom 9. September 2020

Beschluss des Kantonsrates
zum Postulat KR-Nr. 417/2016 betreffend
Neuausrichtung ZFI

Teilprojekt 4: Alternative Ermittlung Richtwert

Die Berechnung des bestehenden ZFI-Richtwertes beruht auf verschiedenen Eckwerten, die aus den Jahren 2000 und 2004 stammen und deshalb teilweise überholt sind. Ziel des vierten Teilprojektes war es deshalb, auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Grundlagen Varianten zur Bestimmung eines aktualisierten oder alternativen ZFI-Richtwertes zu entwickeln und deren Vor- und Nachteile zu beurteilen. So wurden zum Beispiel Varianten geprüft, welche die seither eingetretene Bevölkerungsentwicklung dynamisch in der Berechnung abbilden. Die Varianten wurden anschliessend mit der ZFI-Expertengruppe diskutiert.

Es wurden die folgenden zentralen Erkenntnisse gewonnen:

Keine der untersuchten Varianten konnte überzeugen und wurde von den Expertinnen und Experten positiv beurteilt.

Der Zielkonflikt zwischen Lärmschutz, Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklung des Flughafens sollte politisch diskutiert werden. Er lässt sich nicht mechanistisch mittels einer Anpassung des Richtwertes lösen.

Eine Anpassung des Richtwertes würde die Glaubwürdigkeit des Instrumentes ZFI schwächen und wäre schwierig zu erklären («Taschenspielertrick»). Zudem wären die Kontinuität und damit die Vergleichbarkeit von Monitoring- und Richtwert, die eine wesentliche Qualität des ZFI ausmachen, nicht mehr gegeben.

Aufgrund dieser kritischen Einschätzung aller Varianten wurde eine Anpassung des Richtwertes im Rahmen des Projektauftrags nicht weiter verfolgt.

Unter Berücksichtigung der dargelegten punktuellen Anpassungen erfüllt der ZFI bereits heute die mit dem Postulat gestellten Anforderungen. Eine Neuausrichtung des ZFI erweist sich deshalb als nicht erforderlich.

Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 417/2016 als erledigt abzuschreiben.

Der Kantonsrat hat dem Antrag des Regierungsrats stattgegeben.