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MeteoSchweiz verrechnete Skyguide zu hohe Flugwetterkosten

BAZL 11.10.2019

BAZL veröffentlicht Bericht über die Prüfung der Flugwetterkosten der MeteoSchweiz

Bern, 11.10.2019 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat am 11. Oktober 2019 seinen Abschlussbericht über die Verrechnung der Flugwetterkosten durch MeteoSchweiz veröffentlicht. Es kommt zum Schluss, dass MeteoSchweiz der Skyguide und damit letztlich den Nutzern der Flugsicherungsdienste zu hohe Kosten verrechnet hat. MeteoSchweiz hat die vom BAZL neu berechneten Kosten akzeptiert.

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) erbringt den zivilen Flugwetterdienst und verrechnet seine Leistungen an die Flugsicherung Skyguide, welche sich ihrerseits über Gebühren und andere Beiträge und Entgelte finanziert. Das bisher vom BAZL mit MeteoSchweiz vereinbarte Kostendach für die Flugwetterkosten beläuft sich auf jährlich 17,4 Mio. Franken. Auf Basis des Rechnungsjahres 2017 hat das BAZL die von MeteoSchweiz ermittelten Kosten in der Höhe von rund 17,1 Mio. Franken überprüft.

Der nun vorliegende Abschlussbericht kommt zum Schluss, dass diese Kosten bzw. das festgelegte Kostendach für die Bemessung der Flugwetterkosten zu hoch angesetzt sind. Das BAZL hat bei seiner Detailprüfung anrechenbare Kosten in der Höhe von 14,5 Mio. Franken festgestellt. Die Ursache für die Abweichung ist ein mangelhaftes System, das die Kosten- und Leistungsberechnung zu wenig differenziert ausweist. Im Rahmen der Überprüfung des Verrechnungsmodells wurden keine Hinweise gefunden, die auf ein Fehlverhalten hindeuten.

Im Laufe das Jahres 2019 wurde vom zuständigen Departement des Innern das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Auch dieses Gutachten stellt überhöhte Flugwetterkosten fest und bemängelt die Kalkulationsnachweise von MeteoSchweiz. KPMG empfiehlt zudem eine Neuausrichtung der Kosten- und Leistungsrechnung der MeteoSchweiz, um die Kostenwahrheit und Kostenklarheit zu verbessern.

Das Kostendach wurde gemäss der Empfehlung des BAZL von bisher 17,4 Mio. Franken auf neu 14,5 Mio. Franken gesenkt. Der Abschlussbericht des BAZL ist zusammen mit dem Gutachten der KPMG öffentlich einsehbar. Der Bericht des BAZL befasst sich nicht mit der Rückabwicklung der in der Vergangenheit zu hoch belasteten Flugwetterkosten.