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Zürich - Schweiz

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Minderheitsanträge zu den Pistenverlängerungen

Antrag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt*
vom 28. März 2023

5720 a

Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs)

(vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 19. Mai 2021 und der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt vom 28. März 2023,

beschliesst:

Minderheitsantrag Felix Hoesch, Markus Bärtschiger, Rosmarie Joss:

Die Vorlage 5720 wird mit folgenden Aufträgen an den Regierungsrat zurückgewiesen:

  1. Es ist von einer unabhängigen Fachinstanz wie der EMPA eine Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils A-3484/2018 ff. vom 7. September 2021 zum Nachtverkehr am Flughafen Zürich zu erarbeiten.
  2. Es ist zu begründen, wie der Flughafen Zürich land- und luftseitig die Klimaziele des Kantons Zürich berücksichtigen kann.
  3. Die Glattrenaturierung ist dennoch voranzutreiben.

Minderheitsantrag Franziska Barmettler, Thomas Wirth:

Die Vorlage 5720 wird an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, dem Kantonsrat zusammen mit der Vorlage zur Pistenverlängerung die folgenden verbindlichen flankierenden Massnahmen vorzulegen:

a) Lärm, Nachtruhe und Bewegungszahl

– Die Optimierung des Flugbetriebs durch die Pistenverlängerungen soll zu mindestens 2/3 zugunsten der Reduktion der Lärmbelastung der Bevölkerung gehen und darf zu maximal 1/3 zugunsten der Kapazität nutzbar sein.

– In der Nachtrandstunden von 22.00 bis 23.00 Uhr dürfen maximal 5000 Bewegungen erfolgen. Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr gilt eine absolute Nachttruhe.

– Die Bewegungszahl darf 320´000 Bewegungen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

b) Klima

– Der Betrieb des Flughafens Zürich ist spätestens 2040 zu 100% erneuerbar und klimaneutral.

– Der Flugbetrieb am Flughafen Zürich ist spätestens 2050 CO2 -neutral.

– Eine Kompensation des RFI-Faktors des Flugbetriebs für eine Klimaneutralität ist 2050 durch geeignete Massnahmen erreicht.

– Zwischenziele im Flugbetrieb müssen nicht zwingend einen linearen Absenkpfad erfüllen.

I. Die am 19. Mai 2021 vom Regierungsrat beschlossene Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, im Verwaltungsrat der Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs betreffend Verlängerung der Pisten 28 und 32 gestützt auf den Projektbeschrieb vom 17. Februar 2020 zuzustimmen, wird genehmigt.

Minderheitsantrag Florian Meier, Markus Bärtschiger, David John
Galeuchet, Felix Hoesch, Rosmarie Joss:

I. Die am 19. Mai 2021 …
… zuzustimmen, wird nicht genehmigt.

II. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

III. Mitteilung an den Regierungsrat

Zürich, 28. März 2023

Im Namen der Kommission

Der Präsident: Alex Gantner
Die Sekretärin: Franziska Gasser