Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Pistenverlängerung in Kloten – Bern spricht ein Machtwort

TA 18.09.2015

Gegen den Willen des Kantonsrates ermöglicht der Bundesrat die Verlängerungen zweier Pisten.

Der Bundesrat sorgte heute Vormittag mit einer Mitteilung für politischen Zündstoff: Sie klingt auf den ersten Blick harmlos: «Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum Flughafen Zürich genehmigt.» Er habe den Plan so angepasst, dass dieser den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) entspreche. Klingt eigentlich nach keiner grossen Sache. Der Bundesrat macht aber von seiner alleinigen Zuständigkeit in der Luftfahrt Gebrauch: Er stösst damit einen Entscheid des Zürcher Kantonsparlamentes um und macht die politisch umstrittenen Verlängerungen der Pisten 28 und 32 doch wieder möglich.

Mit 93 gegen 76 Stimmen hatte sich der Kantonsrat im März gegen einen Eintrag der Pistenverlängerungen in den Richtplan ausgesprochen. Eine Verlängerung der Piste 28 macht möglich, dass grössere Flugzeuge auch bei Regen am Abend von Osten her landen können. Das ist mit dem heutigen Pistensystem nicht erlaubt, weil die Landebahn mit 2500 Metern zu kurz ist. Die 400-Meter-Verlängerung der Piste 14/32 nach Norden bezweckt eine verstärkte Nordausrichtung der Starts am Abend.

Angepasste Flugregimes im Süden und Westen

Das ist noch nicht alles. Der Bundesrat reagiert auf die Warnungen von Experten punkto Sicherheit am Flughafen Zürich. Sie hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass dringend verbessert werden müsse (wir berichteten). Er hat dazu die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich angepasst. «Im Rahmen einer Gesamtüberprüfung der Sicherheit beim Betrieb am Flughafen Zürich waren von einer Expertengruppe verschiedene Verbesserungsmassnahmen empfohlen worden, die Eingang in den SIL gefunden haben», erklärt der Bund die Änderungen. Mit dem Betriebsreglement 2014 wolle die Flughafen Zürich AG einen ersten Teil davon umsetzen.

Das dürfte im Lager der Fluglärmgegner gleichzeitig für Erleichterung und Empörung sorgen, denn «durch die veränderte Nutzung der An- und Abflugrouten kann sich im Westen und Süden des Flughafens eine Verschiebung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb ergeben». Das bedeutet: Im Westen hat die Anpassung des Startregimes Auswirkungen auf das Surbtal und das Limmattal. Die Abflüge sollen weniger als im SIL ursprünglich geplant über das Surbtal, sondern weiterhin nach Südwesten über das Limmattal führen.

Im Süden kommt es hingegen zu Änderungen beim Landeregime: Aus sicherheitstechnischen Gründen werden bei Rückenwind über zwei Knoten anfliegende Maschinen statt von Osten auf die kurze Piste 28 auf die längere Piste 34 geleitet. Der Bundesrat verspricht dabei: «Damit sind weder Änderungen bei der gegenwärtigen Anzahl Südanflüge noch bei der Lärmbelastung verbunden.»