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Zürich - Schweiz

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Pistenverlängerungen kommen im März vors Volk

ZU 03.11.2023 – Vorlage zum Flughafen Zürich

Am 3. März 2024 wird über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abgestimmt. Das hat der Regierungsrat jetzt festgelegt.

Was erwartet worden war, ist nun offiziell: Am 3. März 2024 werden die Stimmberechtigten im Kanton Zürich darüber entscheiden, ob die Pisten am Flughafen in Kloten verlängert werden dürfen oder nicht. Der etwas sperrige Titel der Vorlage: «Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs)».

Bereits klar ist, dass der Kantonsrat die Vorlage zur Annahme empfiehlt. Die Diskussion über das Geschäft hatte sich allerdings ziemlich lange hingezogen. Insgesamt waren mehr als zwei Sitzungen nötig. Sieben Stunden lang wurden die Argumente dargelegt. Traktandiert waren die Pistenverlängerungen im Juni. Doch dann reichte die Zeit nicht aus, und weil genau an diesem Tag die Fraktionsausflüge anstanden, ging das Parlament in die Sommerpause, ohne das Geschäft abzuschliessen. Ende August wurde es dann zu Ende gebracht, mit knappem Resultat. Mit 87 zu 83 Stimmen werden die Pistenverlängerungen vom Kantonsrat befürwortet.

Allerdings wurde postwendend das Behördenreferendum ergriffen. Dieser Schritt war erwartet worden – er machte die nun terminierte Volksabstimmung nötig. In der laufenden Woche wurde dann noch ein Volksreferendum eingereicht. Die Federführung bei der Unterschriftensammlung hatte Fair in Air, 5100 Unterschriften kamen zusammen. 3000 wären für ein Volksreferendum nötig gewesen. Dass dieses zweite Referendum gegen die Pistenverlängerungen zustande kam, bedeutet: Im Abstimmungsbüchlein werden auch die Argumente der Gegner abgedruckt.

Drei weitere Vorlagen

Abgesehen von den Pistenverlängerungen, wird im März kommenden Jahres auch über eine Verfassungsänderung bezüglich der Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte abgestimmt sowie über die Volksinitiative «Anti-Chaoten-Initiative» samt Gegenvorschlag und die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung».