Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Pistenverlängerungen machen keinen Fluglärm

Der Einsatz der Betriebskonzepte durch den Flughafen Zürich – welches, wann, wo, wie häufig – und das gültige Betriebsreglement sind entscheidend, wieviel Fluglärm eine Region trifft und nicht die Pistenverlängerungen.

Die Pistenverlängerungen werden die Flexibilität und Effizienz des Flugbetriebs erhöhen, indem sie mehrere Betriebsvarianten ermöglichen, die je nach Wetterlage und Verkehrsaufkommen optimal ausgewählt werden können. Trotz dem Flexibilitätgewinn durch die Pistenverlängerungen, wird sich der Flughafen Zürich möglichst an die Hauptbetriebskonzepte (Nordkonzept, Ostkonzept) halten, wie dies im SIL-Objektblatt vorgeschrieben ist. Das liegt in seinem eigenen Interesse, denn gerade deswegen hat er u.a. Pistenverlängerungen beantragt. Dafür wird oft auch das Wort Stabilität verwendet.

Die Pistenverlängerungen werden die Sicherheitsmarge erhöhen und robuste Betriebskonzepte (Ostkonzept) ermöglichen, die weniger von den Wetterbedingungen und der Verkehrslage abhängig sind als bisher.

Dies wird hoffentlich zu einer höheren Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebs führen, hängt aber auch vom Flugplan ab. Kreuzungen am Boden auf Piste 28 werden weitgehend eliminiert.

Die Nutzung der verlängerten Pisten erfolgt im Rahmen der bestehenden Betriebskonzepte und des Betriebsreglements.

Gegen dieses kann beim BAZL Einsprache erhoben werden, was beim momentan beantragten BR2017 sicher der Fall sein wird. Am Schluss wird das Bundesgericht endgültig darüber entscheiden.

Die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich haben keinen Einfluss auf die Pistenkapazität, weil ein Flugzeug erst dann landen kann, wenn ein vorheriges die Piste bereits verlassen hat. Die Pistenlänge spielt dabei keine Rolle, wie schnell das geht. Die Schnellabrollwege sind grösstenteils bereits gebaut, worüber das Bundesgericht anno dazumal befand und entschied. Bei einer Verschiebung derer in Richtung Westen und auch beim Projekt “Umrollung Piste 28” dürfte das Urteil entsprechend ähnlich ausfallen.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Pistenlänge und Anzahl Flugbewegungen. Auf einer längeren Piste können zwar schwerere, aber nicht mehr Flugzeuge landen oder starten. Die Pistenverlängerungen bewirken deshalb nicht mehr Flugbewegungen, als mit den bestehenden, unveränderten Pisten.

Die Pistenverlängerungen werden die Umweltverträglichkeit des Flugbetriebs verbessern, indem sie den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen reduzieren. Dies liegt an den viel kürzeren Rollwegen für die am Dock E stationierten, schweren Langstrecken-Flugzeuge als bisher, deren neue Start-Piste 32 nur halb soweit entfernt liegt, wie die gegenwärtige Start-Piste 34. Eine Pistenüberquerung 28 mit entsprechendem Sicherheitsrisiko entfällt zusätzlich.

Der rund 1000 m kürzere Rollweg bedeutet, dass die Flugzeuge weniger Zeit und Treibstoff auf dem Boden verbrauchen, bevor sie abheben oder nach der Landung zum Gate rollen. Am Schluss werden alle davon profitieren, seien es die Airlines, der Flughafen oder die Umwelt.

Pistenverlängerungen JA!