Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Schalten und Walten von Skyguide

Das Bazl redet sich auf eine Fluglärm-Beschwerde damit heraus, es hätte keinen direkten Zugang zu den Informationssystemen des Flughafens oder der Skyguide und verfüge nicht über die Daten, auf die sich die Verantwortlichen stützen, wenn sie darüber entscheiden, das Betriebskonzept zu wechseln.

Genau deshalb fordert der VFSN, dass die Daten real-time öffentlich zugänglich gemacht werden.

Gockhausen, 6. Mai 2019

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Walker Späh

ich wende mich heute direkt an Sie, da 

  • Interventionen bei der Lärmhotline des Flughafens nutzlos sind: wenn man aus der Warteschlange mal „durchkommt“, landet man lediglich in einem inkompetenten Callcenter.
  • die Mails der Lärmstelle, von der Form her immer höflich und korrekt, inhaltlich häufig nichtssagend und nicht überprüfbar sind.

Was sich der Flughafen gestern geleistet hat, ist an Unverfrorenheit kaum mehr zu überbieten. Bereits ab Mitte des Nachmittags erfolgten Südanflüge – pausenlos und durchgehend bis 23.20 Uhr! Mich interessiert daher sehr, was Sie unternehmen, um uns endlich vor der Willkür des Flughafens zu schützen.

Freundliche Grüsse
Hansueli Berger


Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Luftfahrtentwicklung

Aktenzeichen: BAZL nua / 073.1-2019/00123

Bern, 16. Mai 2019

Widerrechtliche Südanflüge am 5. Mai 2019

Sehr geehrter Herr Berger

Ihre E-Mail vom 6. Mai 2019 an Frau Bundesrätin Sommaruga wurde von ihrem Generalsekretariat an unser Amt überwiesen. Wir danken Ihnen für Ihren Hinweis auf Südanflüge am Nachmittag und Abend des 5. Mai 2019.

Zur von Ihnen vorab bemängelten Qualität der Antworten der Lärmfachstelle des Flughafens Zürich können wir uns nicht äussern, weil wir die jeweiligen Fragen und deren Antworten nicht kennen.

Gemäss dem Betriebsreglement vom 30. Juni 2011 sind Anflüge auf die Piste 34, d. h. Südanflüge, tagsüber erlaubt, wenn die anderen Pisten aus Sicherheitsgründen nicht angeflogen werden können (Artikel 21 von Anhang 1). Das Reglement ist auf der Internet-Seite der Flughafen Zürich AG publiziert (www.flughafen-zuerich.ch/business-und-partner/flugbetrieb/betriebskonzession).

Da wir keinen direkten Zugang zu den Informationssystemen des Flughafens oder der Skyguide haben, verfügen wir nicht über die Daten, auf die sich die Verantwortlichen stützen, wenn sie darüber entscheiden, das Betriebskonzept zu wechseln.

Generell ist zu sagen, dass das Nordkonzept (Lan­dungen von Norden), das bei normalen Wetterlagen tagsüber betrieben wird, das mit Abstand leis­tungsfähigste und robusteste Konzept ist. Das bei Westwindlagen angewendete Ostkonzept (Landun­gen von Osten) weist eine niedrigere Stundenkapazität auf, was regelmässig zu Verspätungen führt. Das nur bei spezifischen Wetterlagen tagsüber angewendete Südkonzept ist nochmals weniger leis­tungsfähig und für die Flugsicherung sehr anspruchsvoll. Weder der Flughafen noch Skyguide haben deshalb ein Interesse, das Südkonzept anzuwenden, wenn es nicht zwingend nötig ist.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Adrian Nützi

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