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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Schweizer Fluglotsen warten auf wegweisendes Urteil

ZO 05.09.2018

Skyguide vor Gericht

Alltägliche Situation am Flughafen Zürich oder gefährliche Beinahe-Kollision? Das Bezirksgericht Bülach muss entscheiden, ob ein Skyguide-Fluglotse seine Pflichten vernachlässigt hat. Die Anklage fordert für ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Klar ist, dass sich am 22. August 2012 zwei Maschinen, ein Sportflugzeug des Typs «Sportcruiser» und eine Saab 2000 der Darwin Airlines, sehr nahe kamen. Ob das wirklich gefährlich war und wer die Schuld an dieser Situation trägt – darüber sind sich Staatsanwaltschaft und Beschuldigter allerdings nicht einig.

«Es war alles jederzeit unter Kontrolle», sagte der 48-jährige Lotse, der zuvor noch nie einen Vorfall zu verzeichnen hatte und nach wie vor bei Skyguide arbeitet. «Für mich war klar, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen.» Als er gemerkt habe, dass es doch eng werde, habe er angemessen reagiert und den «Sportcruiser» angewiesen, steil rechts abzudrehen.

«Es war alles jederzeit unter Kontrolle»

Fluglotse

Weil die Situation nichts Besonderes gewesen sei, habe er sie auch nicht den Behörden gemeldet. Dass es «eng wurde» begründete er damit, dass der «Sportcruiser» den Queranflug verfrüht eingeleitet und dies dem Tower erst 30 Sekunden später gemeldet habe. Er habe deshalb den Standort des «Sportcruisers» falsch eingeschätzt.

Crews und Passagiere seien zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, betonte sein Anwalt. Die drohende Kollision sei nur eine Hypothese und keineswegs belegt. Sein Mandant sei deshalb vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freizusprechen.

Pilot mit schlaflosen Nächten

Eine etwas andere Sicht hatte die Staatsanwältin. Es sei grosses Glück gewesen, dass in beiden Maschinen erfahrene Piloten gesessen hätten. Es habe durchaus eine Gefahr für Besatzungen und Passagiere bestanden, immerhin rund 20 Personen. Nur dank des beherzten Eingreifens der beiden Piloten sei nichts passiert.

Im kritischen Moment konnten die Saab-Piloten durchs Cockpitfenster sehen, wie die Kleinmaschine genau auf sie zusteuerte. Die beiden Flugzeuge waren nur noch 205 Meter horizontal und 23 Meter vertikal voneinander entfernt. Sofort stiegen die Saab-Piloten steiler als geplant an, um die Kollision zu verhindern.

Die Fluglehrerin, die mit einem Flugschüler im «Sportcruiser» am Üben war, setzte auf Anweisung des Lotsen umgehend zu einer engen und damit nicht ungefährlichen Rechtskurve an, um auszuweichen.

Für den Saab-Piloten war das der «kritischste Moment in seiner über 40 Jahre dauernden Karriere». Er habe danach schlaflose Nächte gehabt, sagte er in einer Einvernahme.

«Der Beschuldigte ist erschütternd uneinsichtig.»

Staatsanwältin

«Auch Lotsen machen Fehler», sagte die Staatsanwältin. Wenn diese aber nicht als solche erkannt und akzeptiert würden, gebe es auch keine Erkenntnisse daraus. «Der Beschuldigte ist erschütternd uneinsichtig.» Dabei habe er allein diese Situation verursacht.

Dazu kommt, dass der Lotse die Beinahe-Kollision nicht rapportierte, weil er sie als alltägliche Situation einstufte. «Er wäre verpflichtet gewesen, eine Meldung zu machen. Was hätte denn noch passieren müssen, dass er eine Meldung erstattet?» Für sie als gelegentliche Flugpassagierin sei das doch sehr beunruhigend.

Problematisch sei auch die Haltung von Skyguide, so die Anklägerin weiter. Die Flugsicherung hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass ihre Mitarbeitenden juristisch belangt werden, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Dies schade der Fehlerkultur und führe dazu, dass Beobachtungen nicht mehr gemeldet würden. So verliere man die Chance, Arbeitsabläufe sicherer zu machen.

«Keine Sonderbehandlung für Skyguide-Mitarbeiter»

Für die Staatsanwältin ist aber klar: «Es gibt keinen Raum für eine Sonderbehandlung für Skyguide-Mitarbeiter.» Schliesslich würden SBB-Mitarbeiter auch belangt, wenn sie eine Weiche falsch stellen würden und ein Zug entgleise. Fluglotsen müssten gleich behandelt werden wie alle anderen Berufsgruppen auch. Wann das Bezirksgericht Bülach das Urteil eröffnet, ist noch unklar.

Es ist dies erst das zweite Mal, dass sich ein Lotse für einen mutmasslichen Fehler verantworten muss – und beim Vorfall niemand zu schaden kam. In einem Präzedenzfall vor zwei Jahren war ein Lotse angeklagt, der zwei Maschinen auf sich kreuzenden Pisten zeitgleich die Starterlaubnis gab. Er wurde freigesprochen.