Fluglärmforum Süd 21.09.2021 – Aufsichtsbeschwerde gegen das BAZL
Die Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens haben gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt Aufsichtsbeschwerde erhoben. Nacht für Nacht wird am Flughafen Bundesrecht gebrochen, weil die entsprechenden Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Dennoch bleibt das BAZL seit Jahren passiv und geht den Weg des geringsten Widerstands.
«Obwohl das BAZL über Jahre toleriert, wie am Flughafen Zürich auf dem Buckel der Bevölkerung Nacht für Nacht Bundesrecht gebrochen wird, schützt offensichtlich auch Uvek-Vorsteherin und oberste Schweizer Umweltverantwortliche Simonetta Sommaruga die BAZL-Verantwortlichen», kommentiert Jürg Eberhard, Präsident des Fluglärmforums Süd. Anders, so Jürg Eberhard, könne er sich das Nichteintreten auf eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt nicht erklären.
«Dieses Verfahren zeigt erneut, wie in der Flughafenfrage unser Rechtsstaat mit Füssen getreten wird und die Bevölkerung die Zeche zahlt.» Jürg Eberhard weiter: «Es geht nicht um etwas Fluglärm am Abend, sondern um die regelmässige Belastung von tausenden von Menschen rund um den Flughafen mit widerrechtlichem Nachtlärm. Das kann diese Menschen krank machen.» Das Fluglärmforum Süd prüft weitere Schritte in Bundesbern, um den offensichtlichen Rechtsbruch zu stoppen.
Dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Aufsichtsbeschwerde der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens Zürich abweist, kommt für die Behördenorganisation nicht überraschend. Überraschender sei die Argumentationsführung des Uvek: Anstatt das BAZL zum Handeln aufzufordern, stelle sich das Uvek schützend und kritiklos vor sein Bundesamt und die Verantwortlichen. In der sechsseitigen Begründung, warum das Uvek nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eintritt, finden sich kein Bedauern oder Entschuldigung an die Adresse der Bevölkerung, keine Selbstkritik, warum die Verantwortlichen des BAZL Bundesrecht seit Jahren nicht durchsetzen.
Für Jürg Eberhard ist dies mehr als enttäuschend: «Bundesrätin Simonetta Sommaruga dürfte angesichts der politischen Komponente Kenntnis haben von unserer Aufsichtsbeschwerde. Dass sie die Uvek-Juristen so walten lässt, wirft ein schlechtes Bild auf ihr Departement. Sie hätte es in der Hand, Verantwortung für die mit widerrechtlichem Nachtlärm geplagte Bevölkerung rund um den Flughafen zu übernehmen. Sie könnte das Heft politisch in die Hand nehmen, wie sie es in der Flugplatz Dübendorf-Frage erfolgreich getan hat.»
Alle Regionen von Nachtfluglärm-Überschreitungen betroffen
In der Zürcher Flughafenpolitik ist zumindest eine Tatsache unbestritten: Durch den Betrieb des Flughafens Zürich werden seit Jahren die gesetzlich zulässigen nächtlichen Lärmimmissionen überschritten. Die Lärmschutzverordnung des Bundes und die Festlegungen des massgeblichen SIL-Objektblatts werden Nacht für Nacht verletzt. Leidtragende sind die Menschen rund um den Flughafen. Bis heute hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) keine ausreichenden Massnahmen getroffen, damit Bundesrecht durchgesetzt wird. Der Slot Freeze, so Jürg Eberhard, sei ungenügend, weil Bundesrecht unverändert gebrochen werde.
BAZL müsste handeln, tut es aber nur ungenügend
Die Aufsicht über das BAZL hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Das Uvek müsste entsprechend handeln und geltendes Bundesrecht zur Umsetzung verhelfen, indem das BAZL geeignete Massnahmen trifft, welche verhindern, dass die zulässigen nächtlichen Lärmimmissionen überschritten werden.
Mit seiner Aufsichtsbeschwerde weist das Fluglärmforum Süd auf die nachweisbare Verletzung von Bundesrecht in dieser Frage hin. Davon will das Uvek nichts wissen: Es tritt auf die Aufsichtsbeschwerde nicht ein, weil die Gemeinden und Städte des Südens nicht ein einzelnes Fehlverhalten des BAZL, sondern die dauerhafte Untätigkeit des BAZL im Zusammenhang mit den permanenten Lärmüberschreitungen in den Nachtstunden kritisieren. Nur, so das Uvek, dagegen gebe es kein rechtliches Instrument. Das Fluglärmforum Süd habe in den verschiedenen laufenden Verfahren immer auf diesen Rechtsbruch hinweisen können und habe dies auch getan. Ausserdem weist das Uvek darauf hin, dass man wegen eines laufenden Verfahrens sowieso zurzeit nichts unternehmen könne. Jürg Eberhard kommentiert: «Das ist eine eigenartige Argumentation. Wenn also jemand mit 80 Stundenkilometern auf einer mit Höchstgeschwindigkeit 50 signalisierten Strasse unterwegs ist, büsst die Polizei nicht, wenn eine geplante Reduktion auf 30 in diesem Strassenabschnitt wegen Rekursen noch nicht umgesetzt werden konnte.»