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Zürich - Schweiz

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Keine Südstarts geradeaus

Staatsvertrag mit Deutschland: Kantonsräte wollen Klarheit

TA 22.10.2012

Der Zürcher Regierungsrat muss innerhalb von vier Wochen darlegen, wie der Fluglärm-Staatsvertrag ohne Pistenverlängerung umgesetzt werden könnte. Viele Kantonsratsmitglieder sind der Meinung, dass dies durchaus möglich ist.

Der Kantonsrat erklärte ein Postulat mit 94 Stimmen für dringlich, das vom Regierungsrat ein entsprechendes Konzept verlangt. 60 wären für die Dringlichkeit nötig gewesen. Eingereicht wurde der Vorstoss von den Grünliberalen. Unterstützt wurde er mehrheitlich von linker und grüner Seite.

Ein Pistenausbau wird im Staatsvertrag mit Deutschland zwar nicht explizit verlangt. Für den Flughafen Zürich und für den Bund ist aber klar, dass die heutige Kapazität nur dann aufrecht erhalten werden kann, wenn die Pisten verlängert werden.

Viele Kantonsrätinnen und Kantonsräte befürchten aber, dass Pistenausbauten früher oder später zu Kapazitätssteigerungen führen. Es werde auch nie kommuniziert, welche Auswirkungen fehlende Pistenausbauten hätten, argumentierte die GLP. Angesichts dieser Unklarheiten gelte es schnell Klarheit zu schaffen.

Pisten bei schlechtem Wetter zu kurz

Gemäss Angaben des Flughafens sind Verlängerungen der Pisten 28 und 32 zwingend nötig, wenn der Flugverkehr im heutigen Ausmass weiter betrieben werden soll. Weil die deutschen Sperrzeiten verlängert werden sollen, muss die Zahl der Nordanflüge – heute sind es rund 107’000 pro Jahr – um 17 Prozent gesenkt werden.

Wird der Vertrag ratifiziert, werden diese Maschinen ab dem Jahr 2020 über Schweizer Gebiet anfliegen. Die Pisten 28 und 32 müssen dann auch für grosse und damit schwere Maschinen zur Verfügung stehen, wofür sie heute bei schlechtem Wetter und schlechter Sicht zu kurz sind. Der Ausbau würde rund 500 Millionen Franken kosten. (tif/sda)

Erstellt: 22.10.2012, 09:42 Uhr