Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Südstarts und gekrümmter Nordanflug im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL 2)

SIL-Objektblatt Flughafen Zürich – BAZL

Anhörung und Mitwirkung SIL-Objektblatt Flughafen Zürich

Südstarts

Im SIL 2 wurde auf die Argumente des Südens gegen die neuen Südstarts geradeaus gar nicht näher eingegangen. Erst nachher beim Betriebsreglement 2017 (BR2017) war es möglich, Einsprache zu erheben. Der Süden zeigte, dass Südstarts geradeaus nebst anderen überzeugenden Argumenten, keinen Sicherheitsgewinn bringen und nur der Kapazitätssteigerung dienen.

  • Südstarts geradeaus werden grundsätzlich abgelehnt.
  • Von Südstarts und -landungen ist abzusehen (und die Abflugrouten sind nicht wie vorgesehen anzupassen) – sind gemäss bundesrechtlichen Vorgaben unzulässig.
  • Von Südabflügen geradeaus ist in jedem Fall abzusehen. Daher ersatzlos zu streichen: “Bei Bise und Nebel wird nach Süden gestartet, wobei für Abflüge nach Osten eine vollständige Separation von möglichen Durchstarts auf der Piste 14 sicherzustellen ist. Abflüge nach Süden werden nach dem Start soweit wie möglich geradeaus geführt, Abflüge nach Westen sollen so früh wie möglich nach rechts abdrehen.” (S. 9, Ziff.2) und abändern: “Diese Variante 4 LVP beruht auf einem Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32 und beinhaltet unter anderem auch Südabflüge geradeaus bei Bise und Nebel.
  • Über 80 Prozent (teils: über 90 Prozent) der Unglücke passieren beim Starten oder Landen; hätte über dicht besiedeltem Süden verheerende Folgen.
  • Missachtung des Grundsatzes, möglichst wenige Menschen zu schädigen, Routen müssen über weniger dicht besiedeltes Gebiet gelegt werden.
  • Variantenvielfalt erhöht Komplexität.
  • zusätzliche Sicherheit nirgends nachgewiesen, nur behauptet.
  • aufgefächerte Flugrouten widersprechen dem Entscheid der Bevölkerung gegen die Fluglärmverteilung.
  • Betriebskonzepte schwer verständlich und schwammig, unklar weshalb Konzepte je nach Wettersituation ändern und Bise als Parameter herangezogen wird. Unterschied zwischen schlechter Sicht und Nebel nicht klar.
  • Mit Pistenverlängerungen bereits Sicherheitsgewinn erzielt, Südstarts geradeaus dienen nur zur Kapazitätssteigerung.
  • Südstarts geradeaus widersprechen genauso wie Südlandungen dem Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz sowie der LSV.
  • Neue Gemeinden von Gebiet mit Lärmauswirkungen oder Hindernisbegrenzung betroffen.
  • Genaue Definition von “Bise” fehlt, es ist genau zu definieren, bei welchen Windrichtungen und Windstärken umgestellt werden muss.
  • Aus flugtechnischer Sicht völlig ungeeignet, da man gegen den Wind starten sollte und gegen Süden Rückenwind herrscht.
  • Risikoanalyse soll zeigen, wo Notlandungen möglich sind.
  • Sicherheitsrisiko Pistenkreuz wird nicht behoben.
  • Südstarts geradeaus sind im Gegensatz zu Pistenverlängerung nicht prioritär.


Gekrümmter Nordanflug

Ein auf Satellitentechnologie basierender gekrümmter Nordanflug, der wie vom Bund verlangt bezüglich Sicherheit, Umweltauswirkungen und Kapazität dem Südanflug gleichwertig ist, wurde schon vor Jahren erfolgreich in Zürich Kloten und Dübendorf getestet und steht seitdem zur Verfügung. Die Ausrede, dass die Einführung aufgrund der Nähe zur Grenze nicht ohne Einverständnis der deutschen Behörden möglich sei, trifft nicht zu. Ebenso falsch ist, dass der gekrümmte Nordanflug die Komplexität des Gesamtsystems erhöhe, im Gegensatz zur neuen Business-Fliegerei in Dübendorf. Es liegt einzig und alleine am fehlenden, politischen Willen in Bern, den gekrümmten Nordanflug einzuführen.

  • Südanflüge sind soweit wie möglich durch den gekrümmten Nordanflug zu ersetzen und Starts vor 06.30 Uhr nach Süden sind nie zuzulassen. Dazu streichen: „Während der morgendlichen Sperrzeiten wird von Süden gelandet, sofern die Sicht- und Windwerte dies zulassen.“ (S.9, Ziff. 2) sowie: „Vor 06.30 Uhr sind Starts nach Süden nur zulässig, wenn Starts nach Westen aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich sind.“ Diese beiden Sätze ersetzen mit: „Vor 06.30 Uhr erfolgen Starts, soweit keine Nordanflüge stattfinden, nach Norden oder nach Westen.“
  • Abändern: „Dabei muss kann anstelle der Südanflüge in der Zeit von 06.00 Uhr bis 06.30 Uhr werktags und an Wochenenden ein Präzisionsendanflug mit dem bestehenden ILS mit modernsten Technologien (z.B. sog. Radius-To-Fix-Leg (RF-Leg) auf Satellitentechnologie und/oder VFR-Technologie) basierender gekrümmter Nordanflug eingesetzt werden, wenn dieser bezüglich der Sicherheit, Umweltauswirkungen und der Kapazität gleichwertig ist.“ (S.10, Ziff. 2)
    – Umfassende Evaluation im Jahr 2013 hat gezeigt, dass GNA möglich ist, insbesondere in der ersten Morgenhalbstunde.
    – Kapazitätsmässig tauglich und völlig unabhängig von Deutschland einführbar.
    – GNA ist gleichzeitig mit SIL 2 einzuführen und als Standardverfahren aufzunehmen.
  • Abändern, weitergehend zu Antrag oben: „Dabei muss kann anstelle der Südanflüge in der Zeit von 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr werktags und an Wochenenden ein Präzisionsendanflug (…).
    – Begründung, dass der GNA von 06.30 bis 07.00 wegen den nicht gleichzeitig möglichen Abflügen nach Westen nicht möglich sein soll, basiert auf falscher Annahme, dass Starts bereits dann nötig sind.

Bazl zum gekrümmten Nordanflug (SIL 2)

Festlegungen

Rahmenbedingungen zum Betrieb S. 20/21

Im Hinblick auf eine Umsetzung der mit Deutschland vereinbarten Bestimmungen zur Nutzung des süddeutschen Luftraums sind die «Rahmenbedingungen zum Betrieb» nach Anhörung der betroffenen Kantone anzupassen. Dabei kann anstelle der Südanflüge auch ein auf Satellitentechnologie basierender gekrümmter Nordanflug eingesetzt werden, wenn dieser bezüglich der Sicherheit, den Umweltauswirkungen und der Kapazität gleichwertig ist.

3.6 Weitere Flugbetriebskonzepte

Inhalt Objektblatt S. 22

Im Objektblatt wird festgehalten, dass bei der Umsetzung des Staatsvertrags anstelle der Südanflüge auch ein auf Satellitentechnologie basierender gekrümmter Nordanflug eingesetzt werden kann, wenn dieser bezüglich der Sicherheit, den Umweltauswirkungen und der Kapazität dem Südanflug gleichwertig ist.

Erwägungen, Behandlung im Objektblatt S. 23

Das Anflugverfahren gekrümmter Nordanflug wurde eingehend evaluiert. Es hat sich gezeigt, dass es mit Kapazitätseinbussen machbar wäre. Es leistet aber keinen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit, sondern erhöht die Komplexität des Gesamtsystems. Vor allem ist die Einführung aufgrund der Nähe zur Grenze nicht ohne Einverständnis der deutschen Behörden möglich und steht daher derzeit nicht im Vordergrund.