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Was der neue Ölheizungsdeal für Hausbesitzer bedeutet

TA 18.03.2021 – Ersatz von Heizungen in Zürich

Damit das Zürcher Energiegesetz an der Urne nicht scheitert, holt die Klima-Allianz die FDP an Bord – und entschärft eine umstrittene Passage.

Wenn alle 120’000 Öl- und Gasheizungen im Kanton Zürich durch saubere Lösungen ersetzt werden müssen, kann das für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer teuer werden – darum muss das neue Zürcher Energiegesetz mit heftigem Widerstand rechnen. Eine unerwartete Retusche am Gesetz soll dieses nun sicher über die Ziellinie bringen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Die links-grüne Klimaallianz hat sich mit der FDP und der CVP kurz vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat auf einen Kompromiss verständigt. Gemeinsames Ziel: verhindern, dass dieser Eckpfeiler der Zürcher Klimapolitik an der Urne scheitert, wie das in Solothurn und im Aargau passiert ist (lesen Sie hier mehr dazu).

Der Kern des Kompromisses zielt auf den umstrittenen Artikel 11, der festlegt, unter welchen Bedingungen alte Heizungen zwingend durch solche zu ersetzen sind, die «ausschliesslich erneuerbare Energien» verwenden – zu denken ist primär an Wärmepumpen. Ursprünglich sollte im neuen Gesetz nur folgender Grundsatz stehen: Wenn die neue Lösung technisch machbar ist und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg maximal 5 Prozent mehr kostet als eine Ölheizung, haben Hausbesitzer keine Wahl.

Wird das Rentnerpaar im Altbau überfordert?

Kritiker dieser Regel warnten, dass unklar sei, wie genau diese Lebenszykluskosten berechnet werden. Der SVP-Kantonsrat Christian Lucek warnte mit dem Beispiel eines Rentnerpaars, das in einem schlecht isolierten Einfamilienhaus aus den Siebzigern lebt. Für dieses sei es mit dem Einbau einer Wärmepumpe alleine nicht getan. Es müsste zusätzlich noch eine teure Wärmedämmung bis hinauf unters Dach finanzieren, sonst verpufft der Effekt der Pumpe.

Lucek zweifelte, dass solche Kosten beim Vergleich der beiden Heizsysteme berücksichtigt würden. Die Formel werde wohl so gestaltet, dass der günstigere Einbau einer «modernen, effizienten Ölheizung» in 99 Prozent aller Fälle verboten sein wird – Pech für die Einfamilienhausbesitzer, die einen teuren Umbau nicht stemmen können.

Der Kompromissvorschlag entkräftet solche Befürchtungen, indem er ausdrücklich ins Gesetz schreibt, wie sich die Lebenszykluskosten einer neuen Heizung berechnen: nämlich inklusive der «Zusatzinvestitionen im und am Gebäude», die für ihren Betrieb nötig sind. Eine grobes Zahlenspiel zum Siebzigerjahre-Häuschen mit dem Rechner des Bundesamtes für Energie zeigt, was dies ausmachen kann:

  • Eine neue Ölheizung kostet demnach über eine Lebensdauer von knapp 18 Jahren 86’000 Franken (wobei die Anfangsinvestition mit 15’000 Franken tief ist).
  • Gemäss 5-Prozent-Regel bestünde nur dann der Zwang zu einer ökologischen Alternative, wenn diese nicht mehr als 90’000 Franken kostet. Sowohl Luft- als auch Erdwärmepumpe liegen mit 65’000 bis 70’000 Franken auf knapp 18 Jahre hinaus deutlich drunter, kosten aber anfangs ein Mehrfaches.
  • Wird das Haus isoliert, muss die Heizung weniger leisten, weshalb die Gesamtkosten der Wärmepumpe auf 18 Jahre hinaus auf bis zu 50’000 Franken sinken können. Das heisst: Zwang zur Umrüstung besteht nur, wenn für die Wärmedämmung nicht mehr als 40’000 Franken dazukommen. Dies scheint nach Auskunft von Energieberatern machbar – aber es kann auch rasch mehrere Zehntausend Franken teurer werden – etwa, wenn man auch die Fenster erneuert.

Bei Gasheizungen wird ein Auge zugedrückt

Eine zweite Entschärfung des Gesetzes sieht der Kompromiss beim Einbau neuer Gasheizungen vor: Dieser soll selbst dann erlaubt sein, wenn die Anlage nicht «ausschliesslich» mit erneuerbarem Biogas betrieben wird. 80 Prozent genügen. Und falls der lokale Gasanbieter nicht in der Lage sein sollte, so viel zu liefern, darf es sogar noch weniger sein. Allerdings muss dann die Differenz zu den 80 Prozent mittels Zertifikaten kompensiert werden, wobei neu auch ausländische Zertifikate anerkannt werden sollen.

Der Kompromiss sieht noch eine dritte Entschärfung vor, diese betrifft den Umgang mit Härtefällen. Geplant war bisher, dass Hauseigentümern, die wie Luceks Rentnerpaar mit dem Einbau einer klimafreundlichen Heizung finanziell überfordert sind, ein Aufschub gewährt wird. Dieser sollte aber enden, sobald das Haus die Eigentümer wechselt. Neu soll der Aufschub auch nach einer solchen Handänderung bis zu drei Jahre weiterlaufen.

Hauseigentümerverband bleibt skeptisch

Die SVP wird das Gesetz im Kantonsrat am 29. März trotz des Kompromisses ablehnen, aber wohl auf ein Referendum verzichten. Im Raum steht aber ein Referendum seitens des Zürcher Hauseigentümerverbands. Dieser hat laut Präsident Hans Egloff zwar noch nichts entschieden, bleibt aber skeptisch. Er verlangt unverändert, dass der Zwang zur Umrüstung auf erneuerbare Energien ganz gestrichen wird.