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Wie weit reicht der Luftraum eines Landes über seine Grenzen hinaus?

NZZ 21.06.2019

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein? Mitnichten, wie drei Grafiken zeigen

Sei es im Luftraum des Irans oder über Japan, immer wieder kommt es zu Konflikten am Himmel. Tatsächlich gibt es aber klare Regeln, die genau das vermeiden sollten. Nur in den allerhöchsten Höhen ist das nicht der Fall.

Iran schiesst eine amerikanische Drohne in der Meerenge von Hormuz ab, die Lage zwischen den beiden Staaten verschärft sich. Zwei russische Bomber fliegen entlang der japanischen Küste und provozieren eine Reaktion des japanischen Militärs. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten im Luftraum. Doch welche Regeln gelten eigentlich in luftigen Höhen?

  • Wie weit reicht der Luftraum eines Landes über seine Grenzen hinaus?
  • Was passiert, wenn sich Luftraumgrenzen überlappen?
  • Gibt es eine Höhe, in der der Luftraum eines Landes endet?

Wie weit reicht der Luftraum eines Landes über seine Grenzen hinaus?

Für den Luftraum gelten erst einmal die gleichen Regeln wie beim Seegebiet eines Landes, und diese sind im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen festgehalten. Das Gebiet 12 Seemeilen rund um die Küstenlinie eines Landes gehört zu dessen Hoheitsgebiet. Ob es sich dabei um das Meer oder den Himmel handelt, ist zunächst egal.

Bis wohin der iranische Luftraum sich erstreckt

Diese 12-Seemeilen-Regelung ist international weitgehend anerkannt. Entsprechend drehen sich viele Streitigkeiten nicht um diese festgesetzte Grenze per se, sondern um andere Aspekte drumherum. Entweder geht es darum, ob zum Beispiel eine Drohne innerhalb oder noch ausserhalb des Hoheitsgebiets abgeschossen wurde. Das ist der Fall bei den aktuellen Streitigkeiten zwischen Iran und den USA. Oder es geht um sich überlappende Grenzen.

Was passiert, wenn sich Luftraumgrenzen überlappen?

Die Welt wäre eine bessere, wenn sich mit dieser 12-Seemeilen-Regelung alle Unklarheiten beseitigen liessen. Doch das ist natürlich nicht der Fall. Wer sich zum Beispiel Singapur anschaut, sieht, wie vertrackt die Situation sein kann.

Wie sich zwischen Malaysia und Singapur die Hoheitsgebiete theoretisch überlappen

Würde man einfach die 12-Seemeilen-Grenze anwenden, gäbe es eine erhebliche Überlappung zwischen Singapurs und Malaysias Ansprüchen. Entsprechend müssen solche Fälle gesondert geregelt werden. Und das geht nicht immer konfliktlos.

Ende 2018 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Singapur und Malaysia wegen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Flughafen in Singapur. Die Eskalation ging so weit, dass malaysische Regierungsschiffe vor Polizeibooten aufkreuzten. Inzwischen versuchen die beiden Staaten die Streitigkeiten diplomatisch beizulegen. Ein anderes Beispiel für derartige Streitigkeiten bezüglich Luftraum und Seegebiet findet sich im Südchinesischen Meer, wo China seine Ansprüche mithilfe seines Militärs ausweitet.

Gibt es eine Höhe, in der der Luftraum eines Landes endet?

Das ist tatsächlich die komplexeste Frage. Denn: Es gibt keine einheitliche Regelung. Die Fédération Aéronautique Internationale (FAI) setzt die sogenannte Kármán-Linie als Grenze zwischen Luft- und Weltraum an. Folgt man dieser Argumentation, würde in 100 Kilometer Höhe über dem Hoheitsgebiet der Anspruch einer Nation enden. Andere Organisationen wie die Nasa setzen die Grenze tiefer, zum Beispiel bei 80 Kilometern.

Die obere Grenze des Luftraums einer Nation

Die obere Grenze des Luftraums einer Nation
* Definition der Klasse A orientiert sich am Beispiel USA. –  Quelle: eigene Recherche – Grafik: awi., hmb.

Erst viel weiter unten beginnen die Bereiche, die für die Luftfahrt interessant werden. Der in den USA als Klasse A bezeichnete Luftraum geht bis 5,5 Kilometer und ist jener Bereich, der in der zivilen Luftfahrt genutzt wird. De facto gibt es aber keine allseits anerkannte vertikale Grenze für den Luftraum.

Einige Völkerrechtler vertreten aber auch die Ansicht, dass es diese gar nicht brauche, auch weil ab einer gewissen Höhe schlichtweg Flugzeuge nicht mehr fliegen können. Auch bisher zeigte sich, dass territoriale Streitigkeiten um den Luftraum eines Landes sich stets um die horizontale und nicht eine vertikale Grenze drehen.