Es ist schwierig, bei den vielen Argumenten je nach Himmelsrichtung überhaupt noch den Überblick bei den Pistenverlängerungen zu bewahren. Deshalb sollen hier kurz die wesentlichen Punkte zusammengefasst werden.
Flugbewegungen
Die Anzahl der Flugbewegungen lag 2022 bei 216’584.
2019 wurden am Flughafen Zürich total 275’329 Flugbewegungen gezählt.
Bei 320´000 Flugbewegungen pro Jahr prüft der Kanton gemäss Flughafengesetz Massnahmen zur Bewegungsbeschränkung.
Im Empa-Bericht (S. 32) über Pistenverlängerungen wird mit 331’510 Flugbewegungen gerechnet.
Kapazität bei Pistenverlängerungen
Die Kapazität bleibt beim Südkonzept (Landungen von Süden her auf Piste 34) und beim Nordkonzept mit 70 Flugbewegungen pro Stunde gleich wie bisher, beim Ostkonzept wird sie neu von 66 auf 70 steigen. Dabei handelt es sich immer um Spitzenkapazitäten am Morgen, Mittag und Abend. Siehe auch Pistennutzung und Betriebskonzepte.
Die Pistenverlängerungen haben keinen Einfluss auf die Kapazität, sondern nur die Anpassung der Flugrouten. Die Schnellabrollwege die auch einen Einfluss haben, sind bereits erstellt.
Bundesverwaltungsgerichtsurteil
Was bedeutet das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 7. September 2021
- Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Anträge gegen das Pistenverlängerungsprojekt, welche Bestandteil der Beschwerde waren, nicht eingetreten.
- Das Gericht hat bestätigt, dass die Pistenverlängerungen in einem separaten Verfahren behandelt werden (Plangenehmigungsverfahren beim Bund).
- Das Pistenverlängerungsprojekt kann aus diesem Grund weitergeführt werden.
Kantonsrat und Abstimmung
Basierend auf dem Flughafengesetz des Kantons Zürich hat die Zürcher Stimmbevölkerung – sofern das mittels fakultativem Referendum verlangt wird – das letzte Wort bei den beantragten Pistenverlängerungen, selbst wenn sich der Kantonsrat gegen das Projekt aussprechen sollte.
Am 28. März 2023 hat die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) entschieden, dem Antrag des Zürcher Regierungsrats zu folgen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Zürcher Kantonsrat, dem Projekt der Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich zuzustimmen.
Eine verbindliche Zusicherung des Flughafens Zürich, dass er eine zukünftige Kapazitätserhöhung zum Schutz der Bevölkerung verwenden wird, wie im Minderheitsantrag von Franziska Barmettler (GLP), Thomas Wirth (GLP) gefordert, ist eine reine Illusion. Mehr als ein Gummi-Paragraf im Flughafengesetz, wenn überhaupt und ähnlich dem ZFI, ist nicht zu erwarten. Der ZFI ist auch verbindlich, hat aber nur empfehlenden Charakter.
Kommt ein Rückweisungsantrag im Parlament durch, geht die Vorlage zurück an die Regierung und an den Flughafen, und es kommt vorerst noch nicht zu einer Volksabstimmung. Es führt nur zu einer Verzögerung des Projekts.
Gemäss Kommissionsmehrheit KEVU kann der Regierungsrat nicht direkt auf das konkrete Projekt des Flughafens Einfluss nehmen, weshalb sie sowohl den Rückweisungsantrag der GLP wie auch jenen der SP ablehnt.
Pistenverlängerungen und Südanflüge
Die Südanflüge wurden seinerzeit vom Bund bewilligt, weil die Ostpiste für schwere Flugzeuge zum Landen zu kurz sei. Deshalb hat der Süden nach den Pistenverlängerungen zumindest juristisch wieder etwas in der Hand, dagegen vorzugehen. Die meisten abendlichen Südanflüge gehen wegen dem nicht mehr zu kurzen Bremsweg bei nasser Ostpiste oder auf Verlangen der Piloten hin wieder zurück in den Osten, wie im Betriebsreglement vorgesehen. Trotz den Pistenverlängerungen bleiben einige Südanflüge am Abend bestehen, dies im Fall, wo auf der verlängerten Ostpiste bei Bise wegen zuviel Rückenwind nicht gelandet werden kann. Siehe dazu auch etwas ausführlicher “Südanflüge am Abend müssen die Ausnahme sein” von Yvonne Wewerka, die neu wieder im VFSN-Vorstand ist. Der Süden hat schon die Morgenanflüge, es reicht!
Zeitplan
Eine Abstimmung über die Pistenverlängerungen erfolgt erst im 2024. Bei der Erstellung ist neu von 2034 die Rede, obwohl ursprünglich 2030 kommuniziert wurde.